Aktuelle Meldungen rund um ihr Heimtier und aus Ihrer Tierarztpraxis
Am 07.01.2012 wurde in der beliebten Fernsehsendung "Hund, Katze, Maus" ein rechtsbeitrag gesendet, an dem unsere Praxis mitgewirkt hat. An dieser Stelle möchte ich noch einmal daraufhinweisen, dass der gesamte Fall nachgestellt wurde und sich nicht in unserer Praxis ereignet hat.
Diejenigen, die den Beitrag gern noch sehen möchten, können dies auf der Homepage des Senders Vox: Hund, Katze, Maus Sendung vom 07.01.2012
Geänderte Reisebestimmungen für Hund und Katze
Foto: G.Metz/VDH
Seit dem 01.Januar 2012 benötigen Sie für die Reise mit Ihrem Hund, Katze oder Frettchen nach Schweden oder Großbrittanien keine Tollwuttiter-Bestimmung mehr.
Für die Einreise in diese Länder ist ab sofort, wie in ganz EU-Europa, nur noch eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt; Schweden akzeptiert allerdings nur 2 Impfstoffe: Rabisin und Nobivac T), eine Markierung mittels ISO-Transponder und ein gültiger EU-Heimtierausweis notwendig.
In unserer Praxis erhalten Sie neben dem Chip und dem EU-Heimtierausweis auch die notwenige Impfung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Frohes Fest 2011
Liebe Kunden,
das gesamte Praxis Team wünscht Ihnen ein geseegnetes Weihnachtsfest und viel Glück und Gesundheit für Sie und Ihr Tier im Jahr 2012.
Katze im Stress..?
Für die Sendung „hundkatzemaus“ (VOX) werden Katzenbesitzer gesucht, die Verhaltensprobleme bei ihren Katzen beobachten und diese gerne therapieren lassen möchten – die nicht krankheitsbedingt sind, das heißt vorab tierärztlich untersucht wurden. Diese Fälle werden zusammen mit einer anerkannten Katzentherapeutin in und um Berlin gedreht, natürlich ist die Therapie (durch die Therapeutin) für die Patientenbesitzer kostenfrei.
Weitere Informationen im PDF-File [1.234 KB]
Reisen mit Hund, Katze und Frettchen ab Juli 2011
Die Kennzeichnung im EU-Heimtierpass – Änderungen ab dem 3. Juli
Ein EU-Heimtierausweis darf nur als Reisedokument verwendet werden. Die Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Frettchen muss gemäß Anhang Ib der Verordnung (EU) 438/2010 bzw. 998/2003/EG vor oder zeitgleich zur Impfung vorgenommen und eingetragen werden.
Die (lesbare) Tätowierung ist gemäß Art. 4 der Verordnung 998/2003/EG nur noch bis zum 2. Juli 2011
eine zulässige Kennzeichnung. Für Neukennzeichnungen dürfen ab dem 3. Juli 2011 nur noch Transponder verwendet werden. Eine Tätowierung darf dann zum Eintrag in den Heimtierausweis nicht mehr vorgenommen werden. Transponder müssen der ISO-Norm 11784 (Lesegeräte der ISONorm 11785) entsprechen. Wenn der Reisende ein entsprechendes Lesegerät mitführt, werden weiterhin andere Transponder anerkannt.
Der Ablauf der achtjährigen Frist am 3. Juli heißt aber nicht, dass ab diesem Datum alle tätowierten Tiere mit einem Transponder nachgekennzeichnet werden müssen. Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2010 mitgeteilt, dass eine deutlich erkennbare Tätowierung weiterhin als gültige Kennzeichnung gilt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 erfolgte.
Neues Hundehaltungsgesetz in Berlin
Seit dem 01. Januar 2010 besteht eine Kennzeichnungspflicht für Hunde.
Alle Hunde müssen ab diesem Datum mit einem Microchip (Transponder) gekennzeichnet werden. Zudem muß jeder Hund über eine Haftpflichtversicherung verfügen (Mind. 1 Mio EUR Deckungssumme, bei mehreren Hunden mind 2 Mio EUR Deckungssumme)
Beide Vorschriften sind im Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin [55 KB]
im § 1, ABS. 5 u. 6 nachzulesen.
Die Missachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 Abs. 1, 5.u 6. dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 EURO ( § 12 ABS. 2) belegt werden!